Im Löhner Stadtgebiet ist in einem Bienenbestand der amtliche Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) festgestellt worden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford hat unverzüglich reagiert und per tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens zwei Kilometern um den Seuchenbestand festgesetzt. Für organisierte wie nicht organisierte Bienenhalter in Löhne und den direkt angrenzenden Gemarkungen gelten ab sofort strikte Restriktionen nach der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV). Für die Imkerschaft im Kreis Herford bedeutet dieser Seuchenausbruch erhöhte Wachsamkeit an den Ständen, die strikte Einhaltung seuchenhygienischer Sperren und die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Bienensachverständigen.
In diesem Artikel
Amtliche Lage im Kreis Herford: Der 2-km-Sperrbezirk und die Allgemeinverfügung
Nach der labordiagnostischen Bestätigung des Erregers Paenibacillus larvae in einem gemeldeten Löhner Bienenbestand griff die Meldekette des Tiergesundheitsgesetzes. Die durch das Veterinäramt des Kreises Herford erlassene Allgemeinverfügung dient dem primären Zweck, ein Verschleppen der hochresistenten Bakteriensporen in benachbarte Bestände zu unterbinden.
Innerhalb des festgesetzten 2-Kilometer-Radius um den betroffenen Stand gelten folgende rechtlich bindende Auflagen:
- Unverzügliche Meldepflicht aller Bestände: Sämtliche Imkerinnen und Imker, die innerhalb des Sperrbezirks Bienenvölker halten – unabhängig davon, ob es sich um Wirtschafts-, Ableger- oder Reservevölker handelt –, müssen ihre Bienenstände unverzüglich beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford anzeigen, sofern dies nicht bereits im Rahmen der jährlichen Tierseuchenkassenmeldung erfolgt ist.
- Absolutes Verbringungsverbot (Veränderungssperre gemäß § 10 BienSeuchV): Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Brutwaben, Futterwaben, Wabenabschnitte, Wachsabfälle, bezogene oder unbezogene Bienenwohnungen sowie sämtliche imkerlichen Betriebsvorrichtungen und Gerätschaften dürfen weder aus dem Sperrbezirk heraus- noch in diesen hineingebracht werden.
- Flächendeckende amtstierärztliche Untersuchung: Sämtliche Bienenbestände innerhalb der Restriktionszone werden einer klinischen Untersuchung durch beamtete Tierärzte oder bestellte Bienensachverständige (BSV) unterzogen. Ergänzend werden Futterkranzproben gezogen, um das Ausmaß einer etwaigen symptomlosen Sporenbelastung in der Population zu erfassen.
- Verkehrsfähigkeit von Honig und Fütterungsverbot: Aus dem Sperrbezirk stammender Honig ist für den menschlichen Verzehr absolut unbedenklich und bleibt voll verkehrsfähig. Der Erreger ist ein reiner Bienenschädling und für Menschen vollkommen apathogen. Ausnahmslos untersagt ist jedoch jede Verfütterung von Honig an Bienen.
Der Erreger: Paenibacillus larvae und die Sporenproblematik
Die Amerikanische Faulbrut ist keine Erkrankung der adulten Imme, sondern eine obligat letale Infektion der Bienenbrut. Verursacher ist das sporenbildende, grampositive Stäbchenbakterium Paenibacillus larvae.
Die Gefahr der Seuche liegt nicht in der vegetativen Bakterienform, sondern in der enormen Widerstandskraft ihrer Endosporen. Diese Sporen überdauern in alten Waben, Ritzen von Magazinbeuten, Beutenböden und im Wachs über Jahrzehnte. Sie tolerieren Trockenheit, widerstehen UV-Strahlung und überleben selbst kochendes Wasser bei 100 °C über längere Zeit.
Die Infektion der Larven erfolgt ausschließlich peroral über den Futtersaft in den ersten 12 bis 48 Lebensstunden. Gelangen Endosporen in den Mitteldarm der Junglarve, keimen sie dort zu vegetativen Bakterienstadien aus, vermehren sich massiv und penetrieren schließlich das Darmepithel. Der Zusammenbruch des Larvengewebes erfolgt typischerweise erst nach dem Verdeckeln der Brutzelle im Strecklarven- oder Vorpuppenstadium.
Das klinische Bild im Spätstadium:
- Lückenhaftes Brutnest: Ein stark aufgelockertes Brutbild ohne geschlossene Verdeckelungsflächen („Schrotkornbrut“).
- Veränderte Zelldeckel: Die Deckel befallener Zellen sind eingesunken, wirken feucht-fettig, verfärben sich dunkelbraun bis schwärzlich und weisen häufig kreisrunde Perforationen auf, die von Reinigungsbienen beim Versuch des Ausräumens hinterlassen wurden.
- Fadenziehende Zersetzungsmasse: Das Innere der Zelle löst sich in eine kaffeebraune, schleimige Substanz auf.
- Faulbrutschorf: Trocknet die Zersetzungsmasse vollständig ein, bildet sich am unteren Zellboden ein harter, kahnförmiger, pechschwarzer Schorf, der fest mit der Zellwand verklebt ist und von den Putzbienen nicht mehr entfernt werden kann.
Die Streichholzprobe am Stand:
Zur schnellen Differentialdiagnose am Verdachtsstand dient die klassische Streichholzprobe: Ein trockenes Holzstreichholz wird vorsichtig in eine eingesunkene, verfärbte Zelle eingeführt, die Zersetzungsmasse durch kurzes Rühren aufgenommen und das Hölzchen langsam herausgezogen. Lässt sich die Masse gummiartig über zwei bis vier Zentimeter wie ein elastischer Faden aus der Zelle ziehen, liegt ein hochgradiger klinischer Verdacht auf AFB vor.
Labordiagnostik: Futterkranzanalytik und ERIC-Klassifikation
Zur Einstufung des Infektionsdrucks genügt die klinische Inspektion nicht, da Völker bereits Millionen Sporen im Brutnest und Futterkranz akkumulieren können, bevor die ersten Zellen makroskopisch kollabieren.
Hier setzt die Futterkranzanalyse an. Pro Bienenvolk werden aus dem futternahen Bereich der Brutwaben Proben entnommen und mikrobiologisch auf die Keimzahl keimfähiger Sporen pro Gramm Honig untersucht. Die Befunde werden in Infektionskategorien eingeteilt:
- Kategorie 0: Kein Sporennachweis (klinisch und seuchenhygienisch unbedenklich).
- Kategorie 1: Geringer Sporengehalt (latente Kontamination, meist ohne klinische Symptome).
- Kategorie 2: Mäßiger Sporengehalt (hohes Ausbruchsrisiko, Sanierungsbedarf).
- Kategorie 3 & 4: Massiver Sporengehalt (akuter Seuchenausbruch mit klinischer Manifestation).
Zudem differenziert die moderne Diagnostik nach Enterobacterial Repetitive Intergenic Consensus (ERIC):
- ERIC I: Tötet die Larve langsamer (oft erst nach Verdeckelung). Das klinische Bild mit fadenziehendem Schleim und eingesunkenen Deckeln ist stark ausgeprägt.
- ERIC II: Führt zu einem sehr frühen Larventod vor dem Verdeckeln. Die Larven werden oft vor dem Deckeln ausgeräumt, wodurch das typische klinische Bild maskiert werden kann und primär ein unerklärlicher Brutverlust imponiert.
Seuchenhygienische Sanierung: Das offene Kunstschwarmverfahren
Die Anwendung von Antibiotika zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut ist in Deutschland nach arzneimittel- und lebensmittelrechtlichen Vorgaben strikt verboten. Die Sanierung klinisch betroffener, aber erhaltungswürdiger Völker erfolgt unter amtstierärztlicher Regie primär über das offene Kunstschwarmverfahren.
Ziel des Verfahrens ist es, die erwachsenen Bienen vollständig von ihrem hochgradig sporenbelasteten Wabenwerk und Futtervorrat zu trennen.
[Seuchenvolk auf Altwaben]
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▼ (Abfegen der Bienen / Königin käfigen)
[Schwarmbox mit Lüftungsgitter]
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▼ (Kellerarrest / Dunkelhaft: 24–48 h ohne Futter)
»Hungerphase: Bienen zehren den sporenbelasteten Kropfinhalt restlos auf«
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▼ (Einschlagen in desinfizierte Beute auf Anfangsstreifen/Mittelwände)
[Neues, sporenbefreites Volk] ──> Fütterung erst nach Wabenbaubeginn!
Die Arbeitsschritte im Detail:
- Abfegen: An einem flugfreien Tag oder in den Abendstunden werden alle bienenbesetzten Waben des seuchenkranken Volkes vorsichtig in eine saubere Kunstschwarmbox abgestoßen. Die Bienen werden mit Wasser leicht benetzt, um Auffliegen und Verflug in Nachbarbeuten zu verhindern. Die Königin wird zugesetzt.
- Entsorgung des Altwabenwerks: Das gesamte Wabenwerk (Brut-, Futter- und Pollenwaben) wird unter Verschluss gehalten und unter Aufsicht der Behörde verbrannt. Ein Ausschmelzen im herkömmlichen Sonnenwachsschmelzer oder Dampfwachsschmelzer ist seuchenrechtlich unzulässig, da die Sporen im Trester und im Wachs überleben.
- Hungerphase im Kellerarrest: Die Kunstschwärme verbleiben 24 bis maximal 48 Stunden an einem kühlen, dunklen Ort. In dieser Phase verbrauchen die Bienen den mitgeführten Honig im Honigmagen vollständig für den eigenen Erhaltungsstoffwechsel. Eventuell enthaltene Faulbrutsporen passieren den Verdauungstrakt und werden metabolisch unschädlich abgeführt, anstatt in neue Futterzellen eingelagert zu werden.
- Logis auf Anfangsstreifen: Das Einschlagen erfolgt in porentief desinfizierte Beuten. Um zu verhindern, dass letzte Sporenreste über Wachsdrüsensekrete eingebaut werden, empfiehlt sich das Aufsetzen auf bloße Anfangsstreifen, bevor reguläre Mittelwände eingehängt werden.
- Gezielte Fütterung: Gefüttert wird erst nach Beginn des Wabenbaus (frühestens nach 24 bis 36 Stunden nach dem Einschlagen), ausschließlich mit sauberem Zuckerteig oder Invertzuckersirup – niemals mit Fremdhonig.
Desinfektion des Beutenmaterials:
Holzbeuten, Böden und Deckel müssen gründlich mechanisch von Propolis und Wachs befreit werden. Anschließend erfolgt eine chemische Behandlung mit heißer, 3%iger Natronlauge (Ätznatron, NaOH) bei mindestens 70 bis 80 °C für zehn Minuten oder ein vollständiges, gründliches Abflammen der Holzinnenflächen mit der Gasflamme bis zur leichten Bräunung des Holzes. Beutenteile aus Styropor oder Hartschaum bedürfen spezieller peressigsäurehaltiger Desinfektionsbäder.
Was müssen Imkerinnen und Imker im Raum Herford jetzt tun?
Obwohl das Seuchenzentrum im Stadtgebiet Löhne liegt, müssen die Betriebe und Hobbyimkereien im angrenzenden Herforder Norden (u. a. Falkendiek, Schwarzenmoor, Eickum, Kirchlengern) vorbeugende Schutzmaßnahmen ergreifen:
- Strikte Standhygiene: Offen gelagertes Wabenmaterial, unverschlossene Beutenteile oder frei zugängliche Wachsreste sind strikt zu vermeiden. Im Spätsommer und Herbst besteht durch nachlassenden Trachtflug akute Räubereigefahr. Schwache, seuchenbelastete Völker im Umkreis werden von vitalen Völkern ausgeräubert – der schnellste Übertragungsweg für P. larvae über Standgrenzen hinweg.
- Keine Zukäufe ohne Gesundheitszeugnis: Gemäß § 5 BienSeuchV darf kein Bienenvolk ohne amtliches Gesundheitszeugnis mit negativem AFB-Befund in den eigenen Bestand eingegliedert werden. Auf den Zukauf von gebrauchtem Beutenmaterial ungeklärter Herkunft sollte derzeit gänzlich verzichtet werden.
- Futterkranzmonitoring im Verein: Wir empfehlen allen Vereinsmitgliedern, die im Grenzgebiet zu Löhne aufstellen, die Herbstbeprobung mittels Futterkranzproben aktiv zu nutzen.
Aufhebung des Sperrbezirks
Die Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung durch das Veterinäramt Kreis Herford kann gemäß § 12 BienSeuchV erst erfolgen, wenn:
- die Sanierungsmaßnahmen an allen betroffenen Ständen abgeschlossen und amtlich abgenommen wurden,
- frühestens zwei bis drei Monate nach Sanierung eine klinische und labordiagnostische Nachuntersuchung sämtlicher Bienenbestände im Sperrbezirk durchgeführt wurde,
- und alle Nachuntersuchungen einen zweifelsfrei negativen Befund erbracht haben.
Austausch und Beratung im Imkerverein Herford
Das Thema Faulbrutgeschehen und seuchenhygienische Vorsorge wird Gegenstand des kommenden Klönabends sein. Betroffene Mitglieder erhalten bei Fragen zu Beprobungen und Sanierungsabläufen Rückendeckung durch unsere Bienensachverständigen und den Vorstand.
Nächstes Vereinstreffen:
Wann: Mittwoch, den 04.11.2026
Ort: Vereinslokal „Die Knolle“, Rathausplatz 1, Herford
Ansprechpartner: Vorstandsteam des Imkervereins Herford






