Der Beitritt in einen Imkerverein ist aus vielen Gründen zu empfehlen. Besonders als Anfänger gilt es, einen regen Informationsaustausch mit anderen jungen und erfahrenen Imkern zu pflegen.
Neben dem informellen Netzwerk, bieten die Imkervereine aber auch regelmäßige Schulungsmöglichkeiten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Versicherungsschutz.
§833 BGB Absatz 1 Satz 1 besagt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”
Wenn deine Bienen also einen Schaden verursachen oder jemanden stechen, bist du als Tierhalter schadensersatzpflichtig, sogar dann, wenn dir kein vorsätzliches fahrlässiges oder Verhalten vorgeworfen werden kann.
Hintergrund ist, dass du mit der Haltung von unzähmbaren Tieren (Bienen) bereits eine Gefahr für fremde Rechtsgüter darstellst.
Daher ist es ratsam, eine Haftpfichtversicherung zu haben, die diese Schäden mit abdeckt. Oftmals deckt eine Privathaftpfichtversicherung auch das Halten von Bienen mit ab.
Darüber hinaus, bieten alle unter dem Deutschen Imkerbund e. V. organisierten Vereine automatisch eine Versicherung für alle ihre Mitglieder.
Diese deckt in der Regel nicht nur Haftpflichtfälle ab. Sie bietet zudem eine Sach- und der Transportversicherung (Vandalismus, Diebstahl, Sturmschäden, etc.).
Detaillierte Informationen für jeden Landesverband gibt es auf der Webseite von Gaede & Glauerdt Assecuradeur GmbH & Co. KG.
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