• Die Bestäubungsleistung der Bienen. Mit Bienenbeflug gibt es bei vielen Früchten erheblich mehr Ertrag. Wie auf dem Bild zu sehen gibt es zum Beispiel mehr Äpfel, Birnen, Ackerbohnen und Möhren...
  • Es ist Winter. Die Beuten sind gut isoliert. Die Bienen fliegen und brüten nicht. Sie befinden sich in der warmen Wintertraube.
  • Ende Februar , Anfang März blühen die Krokusse. Sie sind mit die ersten Pollenspender im Frühjahr und werden gerne vcon den Bienen besucht.
  • Im März fängt die Saalweide an zu Blühen. Die Saalweidenblüte ist das Brot der Bienen. Es wird jetzt Zeit den Brutraum zu erweitern.
  • Der Monat April ist auch die Zeit der Kirschblüte. Neben anderen Obstsorten eine der ersten Massentrachten des Jahres.
  • Im April blüht auch der Löwenzahn. Auf unsere Bienen hat der Löwenzahn eine magische Anziehungskraft. Nahrung für Bienen ist jetzt im Überfluß vorhanden. Wir Imker sprechen von einer Massentracht..
  • Die Holzrähmchen sind gereinigt. Die Mittelwände aus Bienenwachs sind eingelötet. Es kommen ca. 10 Waben in eine Zarge.
  • Im März / April wird es auch Zeit für eine erste Frühjahrsdurchsicht der Bienenvölker.
  • Blütenmeer Girsch
  • Die erste Massentracht - Raps
  • im Raps
  • Vereinsfahrt 2016 zur Korbimkerei
  • Vereinsfahrt 2016 zur Korbimkerei
  • Vereinsausflug Lüneburger Heide
  • Ableger werden gebildet
  • Beobachtungen vor dem Flugloch
  • 1te Mai Treffen
  • 1te Mai Treffen 2023
  • Stockrosen
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Der Beitritt in einen Imkerverein ist aus vielen Gründen zu empfehlen. Besonders als Anfänger gilt es, einen regen Informationsaustausch mit anderen jungen und erfahrenen Imkern zu pflegen.

Neben dem informellen Netzwerk, bieten die Imkervereine aber auch regelmäßige Schulungsmöglichkeiten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Versicherungsschutz.

§833 BGB Absatz 1 Satz 1 besagt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”

Wenn deine Bienen also einen Schaden verursachen oder jemanden stechen, bist du als Tierhalter schadensersatzpflichtig, sogar dann, wenn dir kein vorsätzliches fahrlässiges oder Verhalten vorgeworfen werden kann.

Hintergrund ist, dass du mit der Haltung von unzähmbaren Tieren (Bienen) bereits eine Gefahr für fremde Rechtsgüter darstellst.

Daher ist es ratsam, eine Haftpfichtversicherung zu haben, die diese Schäden mit abdeckt. Oftmals deckt eine Privathaftpfichtversicherung auch das Halten von Bienen mit ab.

Darüber hinaus, bieten alle unter dem Deutschen Imkerbund e. V. organisierten Vereine automatisch eine Versicherung für alle ihre Mitglieder.

Diese deckt in der Regel nicht nur Haftpflichtfälle ab. Sie bietet zudem eine Sach- und der Transportversicherung (Vandalismus, Diebstahl, Sturmschäden, etc.).

Detaillierte Informationen für jeden Landesverband gibt es auf der Webseite von Gaede & Glauerdt Assecuradeur GmbH & Co. KG.

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